Steuerpläne nicht korrekt wiedergegeben
Über Erhöhungen, nicht aber über beabsichtigte Senkungen berichtet
Eine Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift „Der Steuer-Schwur“ über die Pläne der Parteien zur Steuerpolitik nach der Bundestagswahl. In einem beigestellten Kasten unter der Überschrift „Die Positionen der Parteien zur Steuerpolitik“ heißt es über die Pläne der Partei „Die Linke“, dass der Spitzensteuersatz auf 53 Prozent und die Körperschaftssteuer von derzeit 15 auf 25 Prozent erhöht werden solle. Auch die Erbschaftssteuer solle steigen und eine Börsenumsatzsteuer eingeführt werden. In einem Kommentar heißt es, die „Linke“ denke nur ans Steuererhöhen. Diese setzt gegen den Kommentar eine Gegendarstellung durch, die veröffentlicht wird. Die Redaktion fügt der Gegendarstellung eine eigene Stellungnahme hinzu. Sie lautet: „Nach dem Presserecht sind wir zum Abdruck dieser Gegendarstellung unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt verpflichtet“. Ein Leser kritisiert, dass in dem Artikel der falsche Eindruck erweckt werde, als plane „Die Linke“ ausschließlich Steuererhöhungen. Die Zeitung habe diese falsche Darstellung nicht selbst korrigiert. Mit dem Anhang an die veröffentlichte Gegendarstellung erwecke sie den Eindruck, als seien die in der Gegendarstellung gemachten Feststellungen strittig oder falsch. In ihrem Parteiprogramm weise „Die Linke“ hingegen darauf hin, dass sie kleinere und mittlere Einkommensbezieher steuerlich entlasten wolle. Das Justitiariat der Zeitung beruft sich auf eine Presseratsentscheidung aus dem Jahr 1990. Danach sei es nicht zu kritisieren, wenn die Zeitung lediglich aus einem bestimmten Ausschnitt aus dem Wahlprogramm einer Partei berichte. Die Auswahl der Themen bei der Auswertung von Informationen sei allein Sache der Redaktion. So verhalte es sich auch in dieser Beschwerdesache. (2009)