Was wusste das Jugendamt wirklich?
Zeitung und Dezernent im Widerstreit gegenteiliger Behauptungen
In einer Regionalzeitung erscheinen über mehrere Monate hinweg Artikel, in denen es um den Hungertod der fünfjährigen Lea-Sophie in Schwerin und ein mögliches Fehlverhalten der Verwaltung geht. Der zuständige Dezernent wird von der Zeitung heftig kritisiert. Er erkennt in den Artikeln eine Vielzahl von falschen Tatsachenbehauptungen und Sachverhaltsdarstellungen. Im Rahmen der Vorprüfung wurde die Beschwerde auf vier Veröffentlichungen eingegrenzt. Im einzelnen geht es um die folgenden Passagen: 1. Die Unterzeile „Jugendamt kannte das Problem“ impliziert, dass das Jugendamt vollständig über die Probleme in Lea-Sophies Familie informiert gewesen sei. Der Dezernent: „Das ist falsch.“ 2. Nach seiner Auffassung gibt es keinerlei Belege für den von der Zeitung behaupteten Umstand, dass das hungernde Kind die Tapete um das Bett herum abgerissen und gegessen habe. 3. In einem Leserbrief wird die Behauptung aufgestellt, der städtische Beamte habe weder Bedauern gezeigt noch sich entschuldigt oder Mitgefühl geäußert. Dieser berichtet, er habe während einer Pressekonferenz seiner tiefen Trauer Ausdruck gegeben. 4. In einer Zwischenzeile – so der Dezernent weiter – behaupte die Zeitung, dass bereits Jahre zuvor Gefährdungshinweise vorgelegen hätten. Das gäben die damals vorliegenden Informationen nicht her. Seinerzeit hätten lediglich Hinweise vorgelegen, dass Lea-Sophie sehr unregelmäßig in die Kindertagesstätte gekommen sei. Der den Fall bearbeitende Redakteur nimmt Stellung. 1. Die Formulierung „Jugendamt kannte das Problem“ impliziert nicht, dass das Amt in vollem Umfang informiert gewesen sei. Sie bedeute nur, dass das Amt vor dem Tod des Mädchens Informationen über eine Gefährdung hatte und diesen nur unzulänglich nachgegangen sei. 2. Mehrere Vertreter der Stadt haben der Zeitung über Gespräche mit Rettungssanitätern berichtet, die entsprechende Äußerungen über abgerissene und gegessene Tapetenstücke gemacht hätten. 3. Der Redakteur gibt dem Leserbrief-Schreiber Recht. Dieser bezieht sich nicht auf die Pressekonferenz, sondern auf die Zusammenarbeit mit dem Beschwerdeführer im Untersuchungsausschuss „Lea-Sophie“. Dort habe der damalige Dezernent tatsächlich kein Bedauern geäußert. Im Gegenteil: Er habe mehrfach öffentlich behauptet, dass das Amt keine Fehler gemacht habe. 4. Der Autor teilt mit, dass es sich hier nicht um ein Original-Zitat eines Kommunalpolitikers der Grünen handele, lediglich um eine sinngemäße Wiedergabe. Die Äußerung werde im Text als Zitat wörtlich wiedergegeben. Dort wird der Grünenpolitiker mit der Aussage zitiert, schon mehrere Jahre zuvor hätten Gefährdungshinweise vorgelegen. (2008)