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Behördenmitarbeiter handelte korrekt

Vorwurf, die Vorgesetzten nicht informiert zu haben, ist nicht haltbar

Eine überregionale Zeitung berichtet über einen in der Überschrift als solchen bezeichneten „Stasi-Forscher mit Neigung zu Alleingängen“. Es geht um einen Mitarbeiter der Stasi-Unterlagenbehörde, der gemeinsam mit einer Kollegin die Akten über den Polizisten fand, der 1967 den Studenten Benno Ohnesorg erschoss. Anschließend veröffentlichte er einen Artikel über dieses Thema in einer wissenschaftlichen Zeitschrift. Die Zeitung erweckt den Eindruck, dass der Mann an seinen Vorgesetzten und der Behördenleitung vorbei den Artikel veröffentlicht hat, um sich selbst gezielt in die Medien zu bringen. Die Redaktion berichtet, er habe seine Chefin zuvor bereits mehrmals via Medien in Not gebracht. So sei er in einem Artikel als Kronzeuge dafür benannt worden, dass die Behörde sich zu wenig um die Stasi-Verstrickungen von West-Politikern kümmere. Der betroffene Mitarbeiter kritisiert sachlich falsche Darstellungen. Er betont, dass er seine Vorgesetzten über die Polizistenakte informiert habe. Diese hätten die Brisanz des Themas durchaus erkannt. Von einer gezielten Desinformation und Umgehung der Behördenleitung seinerseits könne keine Rede sein. Auch sei nicht er der im Beitrag der Zeitung erwähnte Kronzeuge gewesen, sondern ein Historiker. Die Behauptung, er habe seine Chefin mehrmals durch die Medien in Not gebracht, sei falsch. Die Autorin des Artikels nimmt Stellung. Danach habe der Beschwerdeführer die Behördenleitung erst informiert, als es zu spät gewesen sei. Die Medien hätten da schon Bescheid gewusst. Eine entsprechende Erklärung habe der stellvertretende Leiter der Abteilung Bildung und Fernsehen abgegeben. Sowohl in diesem Fall wie auch schon einmal vorher habe der Beschwerdeführer die Behördenleiterin in Verlegenheit gebracht. (2009)