Redaktionelle Werbung für ein Modegetränk
Online-Ausgabe verlässt den Boden sachlicher Darstellung
Die Online-Ausgabe einer überregionalen Zeitung veröffentlicht einen Beitrag unter der Überschrift „Die Aperol-Sprizz-Welle rollt durchs Land“. In der Veröffentlichung geht es um ein neues Modegetränk, eine Mischung aus einem Likör der Marke Aperol mit Weißwein oder Prosecco. Dem Artikel beigestellt ist ein Werbe-Foto von Campari Deutschland, das ein Glas mit einem deutlich erkennbaren Schriftzug „Aperol“ zeigt. Autor des Beitrags ist der Chef einer Münchner Bar. Das teilt die Redaktion am Ende des Artikels mit. Ein Nutzer des Internetauftritts sieht in der Veröffentlichung Schleichwerbung für Aperol. Sie enthalte werbende Formulierungen. Auch verfolge der Autor in seiner Eigenschaft als Barchef mit dem Hinweis auf das Getränk eigene Interessen. Die Chefredaktion teilt mit, der Online-Beitrag habe zunächst in der Printausgabe gestanden und sei dort Teil einer umfassenden Berichterstattung über Sommergetränke gewesen. Bei Diskussionen im bearbeitenden Ressort habe sich herausgestellt, dass sich das zunächst in der Münchner Szene beheimatete Getränk auch in Berlin durchgesetzt und später dann bundesweit ausgebreitet habe. Der Ressortleiter habe daraufhin beim Oberkellner eines Münchner Lokals angerufen und diesen um einen Beitrag über das Modegetränk gebeten. Der habe abgesagt. Daraufhin habe der Ressortleiter den Barmann angesprochen, der den kritisierten Beitrag geschrieben habe. Es sei im Übrigen nicht verwunderlich, dass das Getränk im Gastbeitrag positiv bewertet worden sei, da „In-Getränke“ in der Regel gut schmeckten. (2009)