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Gleichwertige Zahlen miteinander verglichen

Nachrichtenmagazin hat seine Leser nicht in die Irre geführt

Unter der Überschrift „Verschuldete Republik“ druckt ein Nachrichtenmagazin zwei Grafiken, die den Schuldenstand der Länder und den Länderfinanzausgleich in Millionen Euro für das Jahr 2005 darstellen. Für die Angaben zum Länderfinanzausgleich wird angeführt, dass es sich um vorläufige Ergebnisse handele, die sich aus Daten des Statistischen Bundesamtes ergäben. Der Schuldenstand der Länder sei im September 2005 von einem Wirtschaftsinstitut so festgestellt worden. Ein Leser des Magazins kritisiert, dass die Aufstellung der Schulden die Kassenkredite von Ländern und Gemeinden und/oder die Schulden der Zweckverbände, die Maastricht-relevant seien, nicht berücksichtige. Das Magazin nenne bei den Bundesländern, deren Gemeinden besonders hohe Kassenkredite angehäuft hätten, daher insgesamt viel zu niedrige Schuldenquoten. Außerdem moniert der Beschwerdeführer, der sich an den Deutschen Presserat wendet, dass das Magazin im Oktober 2006 den Stand von September 2005 präsentiere, obwohl die endgültigen Daten von 2005 seit einigen Monaten vorlägen. Es gehe in dem Artikel um das Schuldengefälle zwischen den Bundesländern, lässt das Justitiariat des Magazins wissen. Dem werde die Grafik gerecht. Es sei nicht darum gegangen, eine Maastricht-relevante Darstellung der Gesamtverschuldung der öffentlichen Haushalte zu geben. Es seien Daten eines Wirtschaftsinstituts verwendet worden, die nicht die Verbindlichkeiten der Zweckverbände enthalten hätten. Diese Verbindlichkeiten wirkten sich auf die Relation der Verschuldung der Bundesländer so gut wie gar nicht aus. Es sei außerdem systematisch nicht geboten, die Kassenkredite für die Grafik zu berücksichtigen. Das Statistische Bundesamt gehe im gleichen Sinne vor. (2006)