Ein Buchhinweis auf der „falschen“ Seite
Aus Platzmangel von der eigenen Tradition abgewichen
Auf der Medienseite einer überregionalen Zeitung erscheint ein einspaltiger Hinweis auf ein Buch, das einer der Redakteure dieser Zeitung gemeinsam mit zwei Co-Autorinnen geschrieben hat. Es geht in dem Buch um die Frage, warum junge Muslime auch in Europa sich von der Gesellschaft abkehren. Der Hinweis auf das Buch schließt mit der Angabe des Verlages und des Buchpreises. Der Beschwerdeführer sieht in der Buchpräsentation Schleichwerbung. Er ruft den Deutschen Presserat an. Er habe bereits mit dem Literatur-Chef der Zeitung mit dem Ziel korrespondiert, diese Veröffentlichungspraxis zu ändern. Seine – des Beschwerdeführers – Vorschläge seien nicht auf fruchtbaren Boden gefallen. Ihm missfällt, dass die Ankündigung des Buches nach Form und Inhalt eine werbende Information für die Publikation eines bestimmten Verlages darstelle. Es handele sich weder um eine Rezension des Buches noch um eine formadäquat gekennzeichnete Anzeige. Möglicherweise sei der Umstand, dass der Buchautor als Medienjournalist für die Zeitung tätig sei, Anlass dafür gewesen, den Hinweis auf der Medien-Seite zu veröffentlichen. Ein Sachzusammenhang oder ein thematischer Bezug zwischen dem Buch und dem Medien-Ressort sei nicht gegeben. Ansonsten gelte bei dem Blatt die Praxis, Bücher eigener Mitarbeiter im Literaturteil vorzustellen. Der Verlag hält die Beschwerde für unbegründet. Schon seit 1956 weise die Zeitung auf Bücher hin, die von Mitarbeitern des Blattes stammten. Diese Buchhinweise erfolgten in einer formal streng vorgeschriebenen Aufmachung, seien denkbar zurückhaltend aufbereitet und wahrten, insbesondere durch eine räumliche Absetzung, stets die Trennung zum redaktionellen Inhalt der Zeitung. Den Lesern werde schon durch die Form deutlich gemacht, dass es sich um ein Buch eines ihm bekannten Autors und damit gewissermaßen um eine „Veröffentlichung in eigener Sache“ handelt. Die Platzierung auf der Medienseite hätte rein pragmatische Gründe gehabt: Man sei auf diese Seite ausgewichen, weil auf der eigentlich vorgesehenen Seite schlicht kein Platz mehr war. (2006)