Leserbriefkürzung im üblichen Rahmen
Vorwurf der sinnentstellenden Veränderungen ist unberechtigt
„Die Bürger zahlen für ihren Bischof“ steht über einem Leserbrief, den eine Boulevardzeitung abdruckt. Darin kritisiert der Einsender die Finanzierung des Diözesanbischofs aus Steuergeldern. Der Autor des Briefes wirft der Redaktion vor, dass der Brief gekürzt und dadurch sinnentstellend wiedergegeben worden sei. Dies sei gegen seinen ausdrücklichen Hinweis geschehen, dass der Brief nicht gekürzt veröffentlicht werden dürfe. Der Chefredakteur der Zeitung weist den Vorwurf der sinnentstellenden Kürzung zurück. Die Kürzung an sich bewege sich im üblichen Rahmen. Seine Zeitung weise auf der Leserbriefseite ausdrücklich darauf hin, dass Briefe gekürzt würden. (2008)