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Ein Mordopfer im Bild gezeigt

Anonymisierung hätte Würde des Getöteten vielleicht eher verletzt

Unter dem Titel „Diktatur des Gesetzes“ berichtet ein Nachrichtenmagazin über die Ermordung von Journalisten in Russland. Dem Text ist ein Schwarz-Weiß-Foto beigestellt, das einen 2003 ermordeten Chefredakteur zeigt. Er liegt in seinem Blut auf der Erde. Eine Leserin der Zeitschrift ist der Auffassung, dass es nicht nötig war, dieses Foto zu veröffentlichen. Durch den Abdruck sieht sie das Persönlichkeitsrecht des Getöteten verletzt. Das öffentliche Interesse überwiege in diesem Fall das Persönlichkeitsrecht nicht. Sie sieht eine unangemessen sensationelle Darstellung und wendet sich an den Deutschen Presserat. Das Justitiariat des Magazins weist darauf hin, dass der Artikel die hohe Anzahl der in Russland getöteten Journalisten verdeutliche. Außerdem sei nur ein Opfer kleinformatig und in Schwarz-Weiß abgebildet worden. Den Vorwurf der unangemessen sensationellen Darstellung weist das Magazin zurück. (2006)