Sendungen in Ost und West mit gleichem Titel
Leser eines Magazins liegt mit seiner Beschwerde daneben
Ein Magazin veröffentlicht einen Artikel über die Saale und porträtiert dabei Städte, die an dem Fluss liegen. Nebenbei wird erwähnt, eine beliebte Sendung des DDR-Fernsehens habe „Im Krug zum grünen Kranze“ geheißen. Ein Leser wendet sich an den Deutschen Presserat. Er sieht die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt, weil die genannte Sendung nicht im DDR-Fernsehen, sondern im damaligen Südwestfunk und im Saarländischen Rundfunk gelaufen sei. Die Rechtsabteilung der Zeitschrift teilt mit, dass es entgegen der Aussage des Beschwerdeführers auch im DDR-Fernsehen eine Sendung mit dem Titel „Im Krug zum grünen Kranze“ gegeben habe. Entsprechende Belege fügt sie bei. (2006)