Aus Verdacht wurde ein Anschlag
Überschrift unterliegt gleichen Sorgfaltsregeln wie der Text
Eine Regionalzeitung berichtet über eine Protestaktion von etwa 20 Personen vor dem Privathaus des Leiters der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde. Es ist davon die Rede, dass der Innenminister den Polizeischutz verstärkt. In weiteren Berichten geht es um „Gefährliche Krawalle“ und einen „Anschlag auf den Amtsleiter“. Die Polizei bezeichnet die Vorgänge als Demonstration und teilt mit, dass der Amtsleiter geringfügig verletzt worden sei. Eine ärztliche Versorgung sei jedoch nicht notwendig gewesen. Die Rechtshilfe in der Stadt wendet sich an den Deutschen Presserat, weil sie die Berichterstattung als übertrieben ansieht. Aus einer leichten Auseinandersetzung habe die Zeitung „gewalttätige Proteste“ gemacht und aus einem Angriff einen „Anschlag“. Die Verbindung mit einem anderen Vorfall lasse sogar die Interpretation zu, es sei im vorliegenden Fall zu einem Mordanschlag gekommen. Der Chefredakteur der Zeitung bezeichnet die Beschwerdeführerin als eine nicht eingetragene Vereinigung im äußersten linken politischen Spektrum, die die gesamte Berichterstattung der Zeitung im Zusammenhang mit Krawallen und militanten Demonstrationen angreife. Er beruft sich im Wesentlichen auf Aussagen des Landes-Innenministers und des zuständigen Staatsanwalts. Ein Behördenleiter sei angegriffen und verletzt, seine Frau geschlagen worden. In einer Nachbarstadt seien Radmuttern an einem Auto gelöst worden. Darüber habe die Zeitung – auch unter Verwendung des Begriffs „Anschlag“ – berichtet. (2006)