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Schleichwerbung mit einer Flasche

Produktname auf dem Eröffnungsbild eines Artikels klar erkennbar

Eine Zeitschrift veröffentlicht einen Artikel unter der Überschrift „Fit für den Sommer“, dem das Bild einer jungen Frau vorangestellt ist. Sie hält eine Flasche in der Hand, auf der der Produktname vollständig zu lesen ist. Ein Leser sieht in der Aufmachung Schleichwerbung und wendet sich an den Deutschen Presserat. Nach Auffassung des Chefredakteurs der Zeitschrift lässt sich dem kritisierten Beitrag nicht die für einen Verstoß erforderliche „Wettbewerbsförderungsabsicht“ entnehmen. Im Artikel selbst werde das im Bild gezeigte Produkt mit keinem Wort erwähnt. Vielmehr würden in zwei Rubriken exemplarische Ratschläge gegeben, wobei das im Bild gezeigte Milch-Erzeugnis gemeinsam mit Duschgels und Körperpflegemitteln aufgeführt werde. In gleicher Weise würden tagtäglich in den verschiedensten Zeitschriften in einem redaktionellen Umfeld Artikel dargestellt. Dadurch solle der Leser Informationen über das Angebot auf dem Markt erhalten. Deshalb liege kein Verstoß gegen den Pressekodex vor. (2006)