Vom Hobbychemiker zum „Bombenbastler“
Zeitung berichtet unkorrekt und unangemessen sensationell
„Bombenbastler steht heute vor Gericht“ lautet die Überschrift in einer Regionalzeitung. Es geht um die Gerichtsverhandlung gegen den 18-jährigen Sohn des Beschwerdeführers, der den Deutschen Presserat anruft. Er kritisiert die Bezeichnung „Bombenbastler“. In dem Bericht heißt es weiter, der junge Mann habe die Region “mit einem gefährlichen Sprengsatz geschockt“. Die Polizei habe bei ihm „kiloweise Sprengstoff“ sichergestellt. Tags darauf berichtet die Zeitung vom Ende des Gerichtsverfahrens. Ergebnis: Eine Verwarnung mit Arbeitsauflage wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und wegen Betrugs. Nach Überzeugung des Gerichts war der Angeklagte ein Hobbychemiker, der die Substanzen für Experimente beschafft hatte. Bereits im Vorfeld der Verhandlung sei die Staatsanwaltschaft von dem Verdacht abgerückt, der Angeklagte habe gefährliche Stoffe hergestellt. Ein Großteil der bei dem Angeklagten sichergestellten Stoffe sei harmlos und legal käuflich gewesen. Andere habe der damals 17-Jährige wegen der Abgabebeschränkung auf über 18-Jährige nicht erwerben dürfen. Der Beschwerdeführer kritisiert die Berichterstattung vor allem unter dem Gesichtspunkt der überzogenen Darstellung. Die dort veröffentlichten Passagen wie „Bombenbastler“, „Schockt … die Region“, „Polizei stellt kiloweise Sprengstoff sicher“ seien falsch. Der Beschwerdeführer räumt ein, dass die auf den kritisierten Beitrag folgende Berichterstattung weitgehend korrekt gewesen sei. Allerdings sei der erste Artikel noch längere Zeit im Internet abrufbar gewesen und auch im Anzeigenblatt des Verlages unverändert erschienen. Nach Auffassung der Rechtsabteilung des Verlags hat eine Verkettung unglücklicher Umstände zu einem berechtigten Ärgernis in der Familie des Angeklagten geführt. Da sich die Berichterstattung jedoch auf Informationen der Kriminalpolizei stützte, hätte man sich insofern keinen Fehler zuzuschreiben. (2006)