Pressemitteilungen kennzeichnen
Chefredakteur räumt ein: Fehler ist peinlich für die Redaktion
Eine Regionalzeitung berichtet über die noch unentschlossene Haltung des Oberbürgermeisters im Zusammenhang mit einem großen städtischen Projekt. Der Beitrag ist gezeichnet mit dem Kürzel „red“. Ein Leser, der den Deutschen Presserat anruft, kritisiert, dass es sich bei der Meldung um eine unredigierte Mitteilung der Stadt handele. Er sieht eine Verletzung der Richtlinie 1.3 des Pressekodex. Danach müssen Pressemitteilungen als solche gekennzeichnet sein, wenn sie ohne Bearbeitung durch die Redaktion veröffentlicht werden. Der Chefredakteur der Zeitung gibt dem Beschwerdeführer Recht. Es sei peinlich für die Redaktion, dass die Pressemitteilung nicht als solche gekennzeichnet war. Er habe in einer Redaktionsmail die Beschwerde zum Thema gemacht und Konsequenzen gezogen. Der Mail zufolge gilt ab sofort über den Pressekodex hinaus, dass Pressemitteilungen nicht mehr abgedruckt werden, auch wenn die Quelle angegeben ist. Sofern Pressemitteilungen einen Nachrichtenwert hätten, müssten sie künftig in einer selbst formulierten Meldung und selbstverständlich mit Quellenangabe wiedergegeben werden. (2006)