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Zu Unrecht als „Terrorist“ bezeichnet

Tatbeteiligung in bisherigen Verfahren nicht eindeutig erwiesen

Eine Großstadtzeitung veröffentlicht am fünften Jahrestag der Anschläge von New York und Washington eine Glosse. Darin wird behauptet, dass zur so genannten „Hamburger Zelle“ die beiden Twin-Tower-Piloten Mohammed Atta und Marwan Alshehhi sowie die Terroristen Ramzi Binalshib, Said Bahaji und Mounir Al Motassadeq gehört hätten. Der Beschwerdeführer spricht im Fall von Binalshib und Bahaji von einer präjudizierenden Vermutung. Diese hätte kenntlich gemacht werden müssen. Selbst für die Täterschaft von Atta und Alshehhi gebe es keine hinreichenden und nachvollziehbaren Beweise. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Chefredaktion der Zeitung beruft sich auf die Prozesse gegen Motassadeq, während derer sich das Hamburger Oberlandesgericht auch mit Binalshib und Bahaji befasst habe. In allen Verfahren sei von einer Beteiligung der Genannten zumindest an den Vorbereitungen der Anschläge die Rede gewesen. Aus alledem zieht der Chefredakteur den Schluss, dass die Medien die Genannten als Mittäter, Al Qaida-Aktivisten und als Terroristen bezeichnen könnten. Zu Mohammed Atta und Marwan Alshehhi habe das Hamburger Urteil festgestellt, dass sie die Rolle der Piloten übernommen hätten, die die Flugzeuge in das World Trade Center steuerten. (2006)