Auszüge aus dem Vernehmungsprotokoll
Einzelheiten des Falles Polanski verletzen Persönlichkeitsrechte
Unter der Überschrift „Die Vergewaltigungs-Akte Polanski“ berichtet eine Boulevardzeitung über den drohenden Prozess gegen den Regisseur Roman Polanski wegen Kindesmissbrauch. In dem Beitrag werden Auszüge aus dem damaligen Vernehmungsprotokoll mit dem 13-jährigen Opfer veröffentlicht. Ein Leser der Zeitung sieht in der Veröffentlichung der detaillierten Auszüge aus dem Vernehmungsprotokoll den Pressekodex verletzt. Er hält den Beitrag für pornografisch unter dem Deckmantel erforderlicher „Leserinformation“. Vor allem im Hinblick auf Menschen mit Perversionen hält er die Veröffentlichung für gefährlich. Nach Auffassung der Rechtsabteilung der Zeitung geht es dem Beschwerdeführer mehr um eine generelle Beschimpfung der Redaktion und des Presserates als um die sachliche Beanstandung etwaiger Verstöße. Der Star-Regisseur selbst habe den Missbrauch des Mädchens selbst in Interviews zugegeben. Dies sei zu berücksichtigen, wenn es um die presseethische Bewertung der Veröffentlichung gehe. Gegenstand der Berichterstattung sei exakt das, was bereits in der Überschrift erwähnt werde: „Ein Auszug aus der Vergewaltigungsakte Polanski“. Wiedergegeben würde das Protokoll der richterlichen Vernehmung des Vergewaltigungsopfers. Die Rechtsvertretung erinnert an zahlreiche Veröffentlichungen in anderen Zeitungen und Zeitschriften. Daran habe ein überragendes öffentliches Interesse bestanden. Die Berichterstattung sei nicht reißerisch, sondern gebe sachlich die Aussagen wieder, die das Opfer zu Protokoll gegeben habe. Die vollständigen Protokolle seien im Internet abrufbar. (2009)