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Mit Andeutungen die Gerüchteküche angeheizt

Ehrverletzenden Leserbrief in anonymisierter Form veröffentlicht

Eine Lokalzeitung veröffentlicht auf der Leserbriefseite Auszüge aus einem ihr aus dem Leserkreis zugegangenen Schreiben. Es geht darin um die Auszeichnung eines Mannes, der seine bettlägerige Frau zu Hause pflegt. Der Leserbrief enthält Andeutungen, die für den Mann abträglich sind. Eine Leserin der Zeitung ist der Auffassung, dass die Zeitung Verdächtigungen veröffentlicht hat, die dazu geeignet seien, den Ruf des Mannes herabzusetzen. In dem Leserbrief werde mit Andeutungen und Vermutungen die Gerüchteküche angeheizt. Eine Beschwerdeführerin spricht von einer Verleumdungskampagne. Ein anderer Leser moniert, dass die Zeitung dem Leserbrief die Anmerkung hinzugefügt habe, der Unterzeichner sei für Fehler und falsche Angaben verantwortlich. Dieses Vorgehen der Zeitung hält er für unseriös und mit dem Pressekodex nicht vereinbar. Der Herausgeber und Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dass die Redaktion einen längeren Bericht über einen Bürger der Stadt veröffentlicht habe, dem die Pflegemedaille des Landes verliehen worden sei. In diesem Zusammenhang habe die Zeitung zu Spenden aufgerufen. Aufgrund dieser Veröffentlichung habe die Redaktion mehrere Anrufe von Leuten erhalten, die den Ausgezeichneten als „bösen Finger“ bezeichnet hätten. Der sei mehr in Kneipen der Stadt als bei seiner pflegebedürftigen Frau anzutreffen. Die Zeitung möge aus diesen Gründen den Spendenaufruf rückgängig machen. Der in Auszügen veröffentlichte Leserbrief sei in der Redaktion übergeben worden. Er sei nicht – wie sonst üblich – unterschrieben gewesen. Die Überbringer hätten auf Anonymität bestanden. Sie hätten Repressalien von dem Kritisierten befürchtet. Der Chefredakteur erklärt weiter, die Redaktion habe den Brief gekürzt und redigiert, da er zu lang und zu heftig gewesen sei. Die Anonymität der Einsender habe die Redaktion gewahrt, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass sie mit dem Inhalt des Leserbriefes nicht übereinstimmen müsse. Aus einer gut gemeinten Sache solle der Zeitung jetzt ein Strick gedreht werden. Diese sei sich keiner Verfehlung bewusst, da sie den Leserbrief entschärft und sich deutlich distanziert habe. (2009)