Verfolgungsjagd wie in einem Road-Movie
Vorwurf der Gewaltverherrlichung gegen Zeitung greift nicht
Ein Autodiebstahl mit anschließender Verfolgungsjagd ist Anlass für einen Bericht in einer Regionalzeitung. In dem Artikel unter der Überschrift „16-jähriger Autodieb rammt vier Streifenwagen“ heißt es zu Beginn: „Szenen wie aus einem gut gemachten amerikanischen Road-Movie spielten sich am Donnerstagabend in … ab. In den Hauptrollen … Zum Finale gab es einen filmreifen großen Crash“. Ein Leser der Zeitung sieht in der Eingangspassage des Artikels eine Gewaltverherrlichung, da hier nicht erwähnt werde, dass es eigentlich um die Schilderung einer Straftat ging, die verurteilt werden müsse. Ein häufiges Motiv für Jugendliche, eine Straftat zu begehen, sei es, „groß herauszukommen“. Das werde durch diesen Artikel gefördert. Den Unfall als „filmreifen Crash“ zu bezeichnen, bei dem ein Polizist unter Einsatz seines Lebens Dienst tat, sei absolut unangemessen. Der Leser wendet sich an den Deutschen Presserat. Der Chefredakteur der Zeitung hält die Beschwerde für unbegründet. In der Überschrift wird der jugendliche Täter „Autodieb“ genannt, in der Unterzeile werde auf den hohen Sachschaden und den Schwerverletzten verwiesen. Es könne kein Zweifel darüber bestehen, dass es in dem Artikel um eine schwere Straftat gehe. Der Autor vergleiche das Ende der Verfolgungsjagd mit Szenen aus einem Road-Movie, was die Dramatik der Ereignisse unterstreiche. Auch sei erwähnt, dass der Haupttäter schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht worden sei. Für ihn – den Chefredakteur – sei es rätselhaft, wie jemand aus diesen Fakten eine Gewaltverherrlichung ableiten könne. (2007)