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Erst „Liebling“, dann Handgreiflichkeiten

Spektakuläres Ende der Liaison zwischen Studentin und Fußballer

Im Bericht einer Boulevard-Zeitung geht es um den Streit zwischen einem prominenten Fußballer und seiner Ex-Freundin, einer Studentin. Diese soll gegen den Sportler nach der heftigen und handgreiflichen Auseinandersetzung Anzeige erstattet haben. Die junge Frau, im Text zum unverfremdeten Bild als „bildhübsche Sarah“ bezeichnet, sei für eine Rückfrage der Redaktion nicht erreichbar gewesen. Aus Sicht eines Lesers hat die Studentin ein Recht, als mutmaßliches Opfer einer Straftat nicht zusätzlich durch Bild und Text der Öffentlichkeit bekannt gemacht zu werden. Den Lesern stehe an der privaten Beziehungstat keinerlei Informationsinteresse zu. Der Beschwerdeführer sieht eine Verletzung der Richtlinie 8.1 (Nennung von Namen/Abbildungen). Die Rechtsabteilung des Verlags geht davon aus, dass der Beschwerdeführer nicht ausreichend informiert ist. Über die Fußballer-Freundin sei schon früher in diversen Printmedien berichtet worden. Sie sei in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten, weil sie schon früher zweimal Strafanzeige gegen den Sportler gestellt habe. Das habe dieser in einem Illustrierten-Interview („Liebling, verzeih mir!“) erwähnt. Die junge Frau habe mehrfach mit der Redaktion telefoniert und ihre Bereitschaft signalisiert, für eine weitergehende Berichterstattung ihre Sicht der Dinge darzustellen. (2007)