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Bildauswahl ist Sache der Redaktion

Hamas-Kämpfer und Siedlungspolitik passen doch zusammen

In einer Regionalzeitung erscheint ein Beitrag über die israelischen Siedlungspläne im Westjordanland und in Ost-Jerusalem. Ein beigestelltes Agentur-Foto zeigt einen maskierten Kämpfer, der im Bildtext als Mitglied der Hamas bezeichnet wird. Ein Leser ist der Meinung, dass das Foto im Widerspruch zu den textlichen Aussagen steht. Nach seiner Meinung wäre es richtig gewesen, im Kontext des Berichts einen Siedler oder eine Siedlung zu zeigen. Er hält die Berichterstattung für unsauber. Die Beschwerde richtet sich auch gegen die Agentur. In der Vorprüfung entscheidet der Presserat, kein Verfahren gegen die Agentur zu eröffnen, da davon auszugehen ist, dass es Sache der Redaktion war, das Foto zum Bericht zu stellen. Die Chefredaktion der Zeitung spricht von einem Symbolfoto. Die Hamas sei ein wesentlicher Teil des Nahost-Konflikts. Sie kämpfe gegen Israel und begründe ihre bewaffneten Aktionen unter anderem mit der israelischen Siedlungspolitik. Somit stehe das Foto als Symbol für den Nahost-Konflikt. Es solle keine konkreten Inhalte illustrieren. Diese Argumentation mache deutlich, so die Chefredaktion, dass das Foto nicht im Widerspruch zum Text stehe. Die Fotoauswahl hätte sicherlich anders ausfallen können, doch sehe man keinen Verstoß gegen den Pressekodex. Die Chefredaktion hat mit dem Beschwerdeführer Kontakt aufgenommen und ihm angeboten, in der Politik-Redaktion über die Beschwerde zu diskutieren. Darauf sei der Mann jedoch nicht eingegangen. (2008)