Feuerwehrchef unter heftigem Beschuss
Zeitung hätte die erhobenen Vorwürfe sorgfältiger prüfen müssen
In mehreren Beiträgen berichtet eine Regionalzeitung über die Rückkehr des Feuerwehrchefs einer Großstadt. Ein Bericht trägt die Überschrift „Abgelöster Chef der Feuerwehr kehrt zurück“. Der Mann sei vor mehr als drei Jahren abgelöst worden – wegen „Vorteilsnahme, Mobbing und mangelnder Führungskompetenz“. Damals sei ihm auch übel genommen worden, dass er während eines bundesweit Aufsehen erregenden Ereignisses stundenlang verschwunden gewesen sei. Nun habe das Verwaltungsgericht entschieden, dass er weiter beschäftigt werden müsse. Ein weiterer Bericht folgt, diesmal unter der Überschrift „Aufschrei im Brandschutzamt“. Die Zeitung schreibt: „Auf mysteriöse Weise soll (…) einen russischen Jeep UAS ohne Einbindung der Abteilung Technik einem Autohaus verkauft bzw. überlassen haben. In jenem Autohaus hat der Feuerwehrchef kurz darauf einen Wagen für seinen Sohn günstig gekauft, steht in einem Schreiben, das der Stadtverwaltung vor dem Disziplinarverfahren zugegangen war. In den Ermittlungen spielten diese Informationen dann aber plötzlich keine Rolle mehr.“ Unter der Überschrift „Maulkorb für Beamte der Feuerwehr“ berichtet die Zeitung kurz darauf in einem weiteren Artikel, den Mitarbeitern der Berufsfeuerwehr sei vom Personalamt inzwischen ein Maulkorb in dieser Sache verpasst worden. Ein Leser sieht in der Berichterstattung der Zeitung mehrere Ziffern des Pressekodex verletzt. Er meint, die Zeitung mache sich an zahlreichen Stellen die Aussagen anonymer Feuerwehrleute distanzlos zu Eigen. Sie gebe eigene Recherchen vor, transportiere aber „nichts als die ungefilterten Ressentiments der Bediensteten im Brandschutzamt“. Das sei Rufmord. Die Chefredaktion der Zeitung weist die Vorwürfe „mit aller Entschiedenheit“ zurück. Sie legt ihrer Stellungnahme ein Schreiben des Amtes bei, das von der gesamten Führungsspitze unterzeichnet ist. Zitat aus diesem Brief: „Zusammenfassend ergibt sich innerhalb des Amtes (…) die Auffassung, dass Herr B. nicht in der Lage ist, länger anhaltend konzeptionell und strukturiert zu arbeiten, dass seine fachliche Qualifikation weit unter den Anforderungen liegt und sein persönliches Verhalten eine Anerkennung als Vorgesetzter praktisch unmöglich macht.“(2008)