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Ohne Erlaubnis keine Namensnennung

Glosse über Deutschen, der in Neuseeland „hängen geblieben“ war

„Neues aus Neuseeland: Camping unterm Totenkopf“ – so überschreibt eine überregionale Tageszeitung ihre Glosse zu einem Bericht in einer neuseeländischen Zeitung. Diese hatte über einen namentlich genannten und aus Deutschland stammenden Campingplatzwart berichtet, der nun in der Glosse als „Aussteiger“ und „Öko“ bezeichnet wird. Der beschwert sich nun über diese Bezeichnungen und wendet sich an den Deutschen Presserat. Außerdem stört er sich an der Namensnennung. Dazu habe er der Autorin keine Erlaubnis gegeben. Diese verweist darauf, dass sie einen Meinungsartikel verfasst habe, der naturgemäß keine hart recherchierten Fakten enthalte und in Teilen übertreibe. Grundlage ihrer Glosse sei der Artikel in der neuseeländischen Zeitung gewesen. Darin sei der Beschwerdeführer mit vollem Namen genannt worden und auch, dass er vor 15 Jahren in Neuseeland mit dem Motorrad unterwegs gewesen und dort „hängen geblieben“ sei. Daraus habe sie einen „Aussteiger“ und „Öko“ gebastelt. Dies sei nicht als Beleidigung gemeint gewesen. Die Chefredakteurin der Zeitung teilt mit, der jetzige Campingplatzwart habe sich selbst in die Öffentlichkeit begeben, als er mit der neuseeländischen Zeitung sprach und nicht beanstandete, dass diese seinen Namen nannte. Die nunmehr beanstandete Glosse stelle den Mann wesentlich positiver dar, als dies in der neuseeländischen Zeitung der Fall war. Die Titulierung als „Aussteiger“ und „Öko“ sei als „extrem subjektiv geprägt“ hervorgehoben. Um eine Schmähkritik handele es sich dabei nicht. (2007)