Amtschefin keine Person der Zeitgeschichte
Unfälle unter Alkoholeinfluss hatten mit dem Beruf nichts zu tun
Eine Regionalzeitung berichtet, die örtliche Leiterin des Jugend- und Sozialamtes sei betrunken Auto gefahren und habe zwei Verkehrsunfälle verursacht. Sie beruft sich dabei auf eine Polizeiinformation. Der Alkoholtest habe 2,1 Promille ergeben. Der Artikel ist gezeichnet mit den Kürzeln der Zeitung und einer Agentur. Die Zeitung verletzt nach Auffassung eines Lesers die Menschenwürde, da die betroffene Frau bereits jetzt als Schuldige und nicht als Verdächtige hingestellt werde. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Chefredaktion der Zeitung hält die Berichterstattung für korrekt. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft sei ein formaler Akt, dessen Nennung üblich sei. Aus dem Polizeibericht sei hervorgegangen, dass die Frau sofort gefasst und einem Alkoholtest unterzogen worden sei. Dann habe sie sich offenkundig zu den Vorwürfen bekannt. Die Zeitung: “Da gibt es nichts mehr zu ermitteln”. (2006)