Weiterführende Informationen im Kasten
Programmzeitschrift weist auf homöopathische Arzneien hin
Unter der Überschrift „Naturmedizin für Frauen“ berichtet eine Programmzeitschrift über die Aktivitäten eines Herstellers von homöopathischen Arzneimitteln. Auf dessen Homepage wird in einem beigestellten Kasten hingewiesen. Im Text wird ein Homöopathie-Experte mit vollem Namen genannt. Auch fehlt nicht der Hinweis auf dessen Buch „Homöopathie Quickfinder“. Ein Leser der Zeitschrift sieht in der Veröffentlichung Schleichwerbung für den Arzneimittelhersteller. Er vermutet, dass der erwähnte Experte auf der Gehaltsliste der Firma steht. Deren Homepage nennt den Arzt mehrfach. Die Rechtsabteilung der Zeitschrift stellt fest, weder Verlag noch Redaktion hätten für die Veröffentlichung Geld oder sonstige vermögenswerte Vorteile erhalten. Eine werbliche Darstellung oder eine unsachliche Anpreisung eines bestimmten Anbieters oder Produkts liege nicht vor. Die Zeitschrift habe sich ausschließlich und allgemein mit der Homöopathie beschäftigt. Außerdem habe die Redaktion den Hinweis des Presserats aufgegriffen, mehrere Internetadressen für weitergehende Informationen zu bestimmten Themen anzubieten. Die Nennung der weiterführenden Adressen erfolge somit nicht „absichtlich zu Werbezwecken“. (2007)