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Vorsitzender schreibt über seinen Verein

Zeitung hätte ihre Leser auf diesen Umstand hinweisen müssen

Waldverein blickt auf Jubiläum und sagt Danke“ – so überschreibt eine Regionalzeitung einen Bericht, mit dem ein Betroffener ganz und gar nicht einverstanden ist. Dieser schreibt der Redaktion einen Leserbrief, mit dem er einzelne Teile des Artikels zurechtrücken will, die er für unkorrekt hält. Der Brief wird nicht veröffentlicht. In Artikel und Leserbrief geht es um besagten Waldverein, dessen langjähriges Mitglied der Autor des Leserbriefes war und aus dem er nach Auseinandersetzungen mit den Vorstand ausgetreten war. Der Mann, der sich an den Deutschen Presserat wendet, ist der Meinung, dass der Artikel nicht die Wahrheit wiedergibt. Autor des kritisierten Berichtes ist der gegenwärtige Vorsitzende des Vereins. Dieser stellt die im Verein geübte Traditionspflege heraus, die der Vorstand – so der Beschwerdeführer – in Wahrheit über Jahre hinweg ignoriert habe. Das Ex-Vereinsmitglied hält die Verweigerung des korrigierenden Leserbriefes für einen Verstoß gegen Ziffer 3 (Unterlassene Richtigstellung) und Richtlinie 2.6 (… Es dient der wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, im Leserbrief auch Meinungen zu Wort kommen zu lassen, die die Redaktion nicht teilt). Die Chefredaktion der Zeitung bestätigt, dass es sich bei dem Berichterstatter um den Vereinsvorsitzenden handelt. Der Verein habe zum Zeitpunkt der Veröffentlichung einige Turbulenzen hinter sich gehabt. Die Unstimmigkeiten zwischen altem und neuem Vorstand beschäftigten nach wie vor die Justiz. Bei den Streitigkeiten gehe es um einige tausend Euro und Probleme mit der Computertechnik. Der frühere Vereinsvorsitzende müsse sich vor einem Amtsgericht verantworten. Von einem Leserbrief des Beschwerdeführers habe die Redaktion nichts gewusst. Weiterhin stehe das Angebot an den Beschwerdeführer, seine Sicht der Vorgänge in einem „klärenden Gespräch“ dazulegen. Der Presserat bat die Chefredaktion, sich zu dem Aspekt der zu wahrenden Funktionstrennung (Ziffer 6 des Pressekodex) zu äußern, da der Autor des kritisierten Artikels gleichzeitig aktueller Vorsitzender des Waldvereins sei. (2007)