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Beschwerdeführer nicht verleumdet

Trennung von Ehefrau hatten vorher schon Millionen mitbekommen

„Im Luftschutzkeller – In Wiesbaden liegt das Hauptquartier der deutschen Raucherpolizei“ titelt ein Nachrichtenmagazin. In dem Bericht geht es um einen Nichtraucher-Aktivisten, der den früheren Bundeskanzler Helmut Schmidt angezeigt hatte. Der Beschwerdeführer, von dem in dem Bericht die Rede ist, sieht sich beleidigt und verleumdet. Der Artikel sei in weiten Teilen nicht wahrheitsgetreu. Die Initiative arbeite nicht in einem „Luftschutzkeller“, sondern in zwei gut ausgebauten Räumen mit Fenstern. Er berate Raucher und Nichtraucher nicht „neben dem Eingang“ zum Wiesbadener Gesundheitsamt, sondern in einem Raum mit Teeküche und guter Ausstattung. Der Beschwerdeführer teilt mit, er habe den Redakteur des Magazins gebeten, die Trennung von seiner ersten Frau nicht zu erwähnen. Zudem sei es falsch, dass er sich habe frühpensionieren lassen. Vielmehr sei er in „den angebotenen Vorruhestand gegangen“. Schließlich habe sich der Redakteur als netter und verständnisvoller Mensch präsentiert. Dadurch seien die Bedenken des Beschwerdeführers gegen das Magazin entkräftet worden, das bereits einmal einen sehr negativen Bericht über ihn veröffentlicht habe. Das Justitiariat des Magazins teilt mit, der Hinweis auf die Trennung des Beschwerdeführers von seiner Frau stamme aus einer TV-Talkshow. Dort habe sich der Nichtraucher-Aktivist vor Millionen von Menschen entsprechend geäußert. Außerdem könne ein vom Arbeitgeber angebotener Vorruhestand zulässigerweise mit „sich früh pensionieren lassen“ umschrieben werden. Beim Begriff „Luftschutzkeller“ handele es sich um eine erkennbare Metapher für die im Untergeschoß liegende Geschäftsstelle der Nichtraucher-Initiative. Die kritisierte Formulierung „Hauptquartier der deutschen Raucherpolizei“ sei eine pointierte Bewertung. (2008)