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Hitler-Gruß vor der Neonazi-Kneipe

Die Zeitung hat lediglich Zeugenaussagen wiedergegeben

Eine Lokalzeitung berichtet unter dem Titel „Hitler-Gruß vor der Neonazi-Kneipe ´Linde´“ über die Verurteilung eines 22-Jährigen. Er sei mit einem namentlich genannten NPD-Mitglied aus dem Verlagsort vor dem Lokal vorgefahren. Dieser teilt mit, dass er nicht mehr Mitglied der NPD sei. Durch die Nennung seines Namens sieht er sich außerdem in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Der junge Mann, dem der Hitler-Gruß vorgeworfen werde, sei im Übrigen in Berufung gegangen. Er werde durch die Passage im Bericht vorverurteilt, zweimal den Arm gehoben zu haben. Der Zeitungsverlag teilt mit, es sei richtig, dass der Beschwerdeführer jetzt nicht mehr Mitglied sei. Dies habe man auch berichtet. Allerdings sei der Mann jahrelang Kreisvorsitzender der NPD und Kandidat bei diversen Wahlen für diese Partei gewesen. Er sei nach wie vor der rechten Szene intensiv verbunden und Leiter eines „patriotischen Stammtisches“. Für diesen Stammtisch werbe die NPD auf ihrer offiziellen Website ebenso wie das NPD-Parteiorgan „Deutsche Stimme“ im Internet. Die namentliche Nennung des Beschwerdeführers sei gerechtfertigt gewesen. Dadurch sei deutlich geworden, dass der Angeklagte im Gerichtsverfahren in unmittelbarer Verbindung mit einem bekannten und prominenten Mitglied der rechten Szene in Verbindung stehe. Eine Vorverurteilung, so der Verlag abschließend, liege nicht vor. Es wurde nämlich nicht der Eindruck erweckt, als handele es sich bei dem geschilderten Hitler-Gruß um eine erwiesene Tatsache. Man habe lediglich Zeugenaussagen wiedergegeben. (2008)