Gefahr wegen Aussage vor Gericht?
Zirkusfamilie befürchtet Vergeltung durch Rechtsradikale
Eine Regionalzeitung veröffentlicht unter den Überschriften „Zirkusleute als Zeugen bei Gericht“ und „Prozess lässt viele Fragen offen“ einen Gerichtsbericht. Dabei ging es um einen Überfall auf einen Zirkus. Die Beschwerdeführerin sowie ihr Ehemann und ihre Tochter werden als Zeugen verhört. Angeklagt waren sechs Jugendliche wegen Landfriedensbruchs. Zu klären war unter anderem, ob es sich um einen rechtsradikalen Angriff gehandelt hat. Die Beschwerdeführerin und ihre Familie wurden von der Zeitung mit vollem Namen genannt. Sie schildert, dass die Zirkusleute und auch andere Zeugen angegeben hätten, „Heil Hitler“- und „Sieg Heil“-Rufe gehört zu haben. Polizisten, die vor Gericht glaubwürdig erschienen seien, hätten derartige Rufe nicht gehört. Die Beschwerdeführerin wird mit der Aussage zitiert, dass Rädelsführer des Übergriffs, die auch namentlich von ihr genannt worden waren, nicht vor Gericht stünden. Die Frau ist der Ansicht, dass weder ihr Name noch jene ihrer Familien und auch nicht ihre Aussagen hätten veröffentlicht werden dürfen. Mit ihrer Aussage habe sie bestimmte Personen als Mittäter beschuldigt. Jetzt befürchte sie rechtsradikale Gewalt gegen sich und ihre Familie. Sie wendet sich an den Deutschen Presserat. Die anwaltlich vertretene Redaktion weist darauf hin, dass sie mit der Nennung von Namen in der Gerichtsberichterstattung sehr sorgsam umgehe. In diesem Fall habe man keinen Anlass gesehen, die Namen nicht zu nennen. Die Familie habe selbst anlässlich der Vorfälle, die zur Berichterstattung und letztlich zum Prozess geführt hätten, die Öffentlichkeit gesucht. Die Beschwerdeführerin habe sich mit an die Spitze einer Bürgerbewegung gesetzt, die der betroffenen Familie mit Sachspenden geholfen habe. Die Namen der Prozessbeteiligten, so die Zeitung weiter, seien während der Gerichtsverhandlung bereits allen Beteiligten bekannt gewesen, so dass von einem zusätzlichen Bedrohungspotential durch die Zeitungsberichterstattung wohl nicht die Rede sein könne. (2007)