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„Schmierenstück eines Weltkonzerns“

Mit Firmen-Millionen einen willfährigen Betriebsrat geschaffen

Unter der Überschrift „Bekenntnisse eines Strippenziehers“ berichtet eine Illustrierte über einen Mann, der verdächtigt wird, als Berater eines deutschen Weltkonzerns Steuerhinterziehung begangen und Beihilfe zur Untreue geleistet zu haben. Erstmals gebe der Beschwerdeführer zu, im Auftrag und mit Millionen des Konzerns eine willfährige Betriebsratsorganisation geschaffen zu haben. Das Blatt bezeichnet den Vorgang als „Schmierenstück des Weltkonzerns“. Wörtlich zitiert es den Beschuldigten: „Ich sollte mit dem Geld eine Dachorganisation aufbauen. Und das habe ich getan“. Die Rechtsvertretung des Beschwerdeführers, der den Deutschen Presserat anruft, kritisiert, dass der Autor mehrfach den Eindruck erwecke, er habe mit dem Beschwerdeführer in direktem Kontakt gestanden. Dabei habe er wiederholt mit dessen Verteidiger gesprochen. Der Artikel enthalte Versatzstücke, die den Anschein erweckten, als seien sie durch direkten Kontakt des Autors mit dem Beschwerdeführer zustande gekommen. Dadurch werde der Eindruck größerer Wahrhaftigkeit und eines exakteren Nachrichtenwertes erweckt. Dieser stehe dem Artikel jedoch nicht zu. Somit verstoße die Zeitschrift gegen Ziffer 1 des Pressekodex (Wahrhaftigkeit). Die Passage zu Beginn verletze zudem die Unschuldsvermutung nach Ziffer 13. Diese Verstöße gegen den Pressekodex sieht die Rechtsvertretung der Illustrierten nicht. Der Autor habe sich alle Zitate des Beschwerdeführers unter Beachtung der journalistischen Sorgfaltspflicht absegnen lassen. Dessen Anwalt habe dies ohne Einschränkungen getan und dem Autor dies auch schriftlich gegeben: „Die nachstehenden Zitate sind korrekt wiedergegeben. (….)“. Den Rechtsanwalt als Mittelsmann nicht zu nennen, sei nicht unüblich und beeinträchtige den Wahrheitsgehalt der Berichterstattung nicht. Aus der E-Mail-Korrespondenz mit dem Anwalt ergebe sich auch, dass die Illustrierte nicht gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung nach Ziffer 13 des Pressekodex verstoßen habe. (2007)