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Identifizierbarkeit eines Pädophilen

Aktivitäten des Betroffenen fordern Kritik der Presse heraus

Eine Tageszeitung berichtet in mehreren Beiträgen über einen bekennenden Pädophilen, der jetzt im Verbreitungsgebiet wohnhaft sei, mit einem Verein für Sex mit Kindern werbe und das auch für sein gutes Recht halte. „Alles, was unter dem Begriff Kinder-Pornografie läuft“, zitiert ihn das Blatt, „wurde in der Regel freiwillig und mit Spaß bei der Sache hergestellt.“ Der ehemalige Bundesgrenzschutz-Beamte sei noch vor Tagen im ZDF mit dem Bekenntnis „Wir Pädophilen lieben die Kinder“ zitiert worden. In dem Beitrag wird auf die bewegte Vergangenheit des Mannes verwiesen. So sei er 1996 zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, weil er einen Versandhandel für Kinderpornos betrieben habe. In einem der Artikel gibt die Zeitung ein Gespräch mit dem Betroffenen wieder. Zärtlichkeiten mit Kindern müssten erlaubt sein, zitiert sie seine Einstellung. Wenn dabei mal einer durchknalle und sich das mit Gewalt nehme, liege das am Druck der Gesellschaft. In diesem Zusammenhang gibt die Zeitung eine Feststellung des Sprechers der Polizei wieder: So lange werde die Polizei warten müssen, denn ihr seien die Hände gebunden. Dem Artikel ist ein Foto des Hauses beigestellt, in dem der Pädophile wohnt. In einem weiteren Artikel, in dem über Unruhe und Ängste in dem Wohnviertel berichtet wird, findet sich ein Porträtfoto des Mannes. Seine Augenpartie ist geschwärzt. In einem anderen Artikel wird mitgeteilt, der Ex-Grenzschützer und Jugendamt-Mitarbeiter sei schon mehrfach in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten. Der Betroffene, der sich als Chefredakteur einer Online-Redaktion ausweist, beklagt beim Deutschen Presserat falsche Tatsachenbehauptungen. Er habe nie gesagt, dass alles, was unter dem Begriff Kinderpornografie laufe, in der Regel freiwillig und mit Spaß an der Sache hergestellt worden sei. Er sei auch nicht im ZDF zitiert worden. 1996 sei er nicht zu 18 Monaten, sondern lediglich zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Ferner kritisiert er, dass die Zeitung ein Foto des Hauses, in dem er wohnt, veröffentlicht hat. Dadurch werde seine Wohnung erkennbar. Die Behauptung, die Polizei werde warten müssen, schüre Ängste und Hysterie. Es werde suggeriert, dass er eine konkrete Gefahr darstelle und es zu Gewalttaten kommen könne. Schließlich verletze die Veröffentlichung seines Porträtfotos sein Persönlichkeitsrecht. Und es sei falsch, dass er einmal Mitarbeiter eines Jugendamtes gewesen sei. Das Justitiariat der Zeitung erklärt, dass die Berichterstattung auf den eigenen Aussagen des Beschwerdeführers und auf sorgfältigen Recherchen des Autors beruhe. In keinem der Artikel werde der Betroffene namentlich genannt. Immer sei sein Nachname abgekürzt. Die Recherche des Autors habe ergeben, dass sich der ehemalige Pädophilenverein unter der Wohnadresse des Beschwerdeführers befinde. Bei einem Telefonanruf habe sich der Beschwerdeführer entsprechend gemeldet. Die Verwendung des Porträtfotos sei der Redaktion nicht untersagt worden. Der Betroffene habe im Gegenteil sogar verlangt, das Foto ohne Balken abzudrucken. Um ihn zu schützen, habe die Redaktion dieses Ansinnen abgelehnt. Die Aussage, dass der Verein für Sex mit Kindern werbe, werde durch einen entsprechenden Bericht in einer Sonntagszeitung bestätigt. Dieser Bericht sei im Rahmen eines Internetauftritts vom Beschwerdeführer ausdrücklich als korrekt bezeichnet und positiv bewertet worden. Der Vorwurf, die Zeitung schüre Ängste und Hysterie, entbehre jeglicher Grundlage. Der Autor zitiere lediglich den Sprecher der örtlichen Polizei. (2004)