Der Landrat bezahlt die Jagdpacht doch
Falsche Behauptung im Leserbrief eines eigenen Mitarbeiters
Eine Jagd-Fachzeitschrift veröffentlicht einen Leserbrief unter der Überschrift „Wer ohne Schuld ist…“ Der Schreiber ist Leiter des jagdlichen Testreviers der Zeitschrift und ihr Mitarbeiter. Auf seine redaktionelle Tätigkeit weist er selbst zu Beginn des Leserbriefes hin. Im letzten Absatz teilt er mit, dass ein Landrat in Süddeutschland „seinen“ Stadtwald selbst bejage und für die Jagd nichts zu bezahlen brauche. Der Landrat bezeichnet diese Aussage als falsch; er wendet sich an den Deutschen Presserat. Er zahle für die Jagd die orts- bzw. marktübliche Pacht. Die Redaktion habe es unterlassen, die Aussage auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Er kritisiert auch, dass ein Mitarbeiter der Zeitschrift im eigenen Blatt einen Leserbrief veröffentlichen könne. Der Chefredakteur der Zeitschrift stellt fest, dass schon zu Beginn des Leserbriefes auf den Autoren hingewiesen werde, der zugleich Mitarbeiter der Zeitschrift sei. Er habe den Mitarbeiter gefragt, ob die von ihm getroffene Aussage korrekt sei. Der habe bejaht. Leider habe sich dann herausgestellt, dass die Behauptung doch falsch gewesen sei. Der Landrat sei gegen den Mitarbeiter zivil- und strafrechtlich vorgegangen. Eine geforderte Gegendarstellung des Beschwerdeführers sollte – so wurde es mit dem Anwalt des Landrats vereinbart – als Leserbrief erscheinen. Dazu – so der Chefredakteur – sei es wegen einer strittigen Formulierung nicht gekommen. (2007)