Begriff „Prachtexemplar“ ist Schleichwerbung
Zeitschrift verletzt Trennungsgebot beim Thema Gartenmöbel
Eine Wochenzeitschrift beschäftigt sich unter der Überschrift „Draußen und schön“ mit Gartenmöbeln. Sie weist auf zwei Hersteller hin. Zwei Passagen heben die Produkte einer der Firmen besonders hervor, moniert ein Leser. Er sieht in dem Beitrag Schleichwerbung und wendet sich an den Deutschen Presserat. In der Stellungnahme des Chefredakteurs heißt es, die Zeitschrift bringe viermal im Jahr „Extras“ zum Themen Bauen und Wohnen mit nützlichen Tipps im Allgemeinen und Produktvorstellungen im Besonderen. In dem kritisierten Beitrag werde aus saisonalem Anlass (Frühsommer) das eine mit dem anderen verbunden. Es handele sich im vorliegenden Fall um einen rein redaktionellen Beitrag zum Thema Gartenmöbel. Der Schwerpunkt liege auf Wetterbeständigkeit, Schönheit und der Erfolgsstory eines Außenseiters, wie sie täglich in Tageszeitungen oder Illustrierten zu lesen seien. Seine Zeitschrift – so der Chefredakteur – habe keinerlei geschäftlichen Kontakt mit den beiden Gartenmöbelherstellern. (2007)