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„Falsches“ Zitat war doch korrekt

Eine Zeitung als Austragungsort für den Streit um ein Pflegeheim

Die Ausbaupläne eines Pflegeheimes sind Anlass für einen Bericht in der Regionalzeitung. Darin werden Zitate und indirekte Aussagen des Beschwerdeführers veröffentlicht, der den Deutschen Presserat anruft. Er weist darauf hin, dass er zu einem früheren Beitrag der Zeitung einen Leserbrief sowie einen Hintergrundbrief an die Redaktion geschickt habe. Aus letzterem sei ihm ein falsches Zitat in den Mund gelegt („Die Leute werden in Geiselhaft genommen“) und dann in dem nunmehr veröffentlichten Bericht abgedruckt worden. Auch andere Aussagen seien sinnentstellend wiedergegeben worden. Das Material, das er an die Zeitung geschickt habe, sei zur Stellungnahme an Dritte weitergegeben worden. Ein Foto von ihm habe die Redaktion ohne Genehmigung abgedruckt. Die Rechtsabteilung der Zeitung hält die Vorwürfe für sachlich unbegründet. Der Beschwerdeführer sei von der Zeitung mit den Worten „Patienten werden in Geiselhaft genommen“ und „Die Leute werden in Geiselhaft genommen“ zitiert worden, Äußerungen, von denen sich der Beschwerdeführer auch nicht distanziere. Der Brief an die Redaktion beweise, dass sie seiner Überzeugung entsprächen. Er habe bei Gesprächen mit der Redaktion zur Umschreibung der aus seiner Sicht unhaltbaren Situation im Pflegeheim auch Begriffe wie „Aufbewahrungsanstalt“, „Kasernierung“ und „Zwangsunterbringung“ benutzt. Aufzeichnungen der Redaktion bestätigten die richtige Wiedergabe der Zitate. Zur Veröffentlichung des Fotos des Beschwerdeführers merkt die Rechtsabteilung an, dass dieser seit dem Beginn der Querelen um das Pflegeheim eine relative Person der Zeitgeschichte sei. Er müsse daher das Bild und die Nennung seines Namens hinnehmen. Der Beschwerdeführer behaupte weiterhin, der Zeitung kein Interview gegeben zu haben, das wörtliche Zitate zulasse. Er bestätige jedoch selbst, zwei Telefonate mit der Redaktion geführt zu haben. Dabei sei er darauf hingewiesen worden, dass deren Inhalt Gegenstand der Berichterstattung sein werde. Dagegen habe er nichts eingewendet. (2007)