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Zeitung hatte für ihre Behauptung keinen Beleg

Beschwerdeführer wehrt sich gegen Vorwurf, Falle zerstört zu haben

In einer Regionalzeitung erscheint ein Bericht unter der Überschrift „Fallenstellern auf der Spur“. Es geht um Auseinandersetzungen zwischen Jägern und dem Beschwerdeführer, der aufgestellte Fallen überprüft. Die Zeitung behauptet, es lägen Beweise vor, dass der Beschwerdeführer Fallen zerstört habe. Dieser hält die Behauptung für falsch. Er habe nie Fallen beschädigt. Folgerichtig habe man ihm auch nicht diesen Vorwurf machen können. Der Chefredakteur der Zeitung beruft sich auf Angaben der Jäger. Danach sei in einem Fall eine aufgestellt Falle zerstört worden. Die Autorin des kritisierten Beitrages habe dem Beschwerdeführer nach Eingang einer Gegendarstellung angeboten, seine Sicht der Dinge in einer Folgeberichterstattung darzustellen. Die habe er jedoch abgelehnt und auf der Veröffentlichung der Gegendarstellung bestanden. (2009)