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Polizist sieht sich als Willkür-Opfer

Zeitung lässt relativierende Hintergrundinformationen weg

„Ist er Deutschlands faulster Polizist?“ titelt eine Boulevardzeitung. Es geht um einen krankgeschriebenen Beamten, einen ausgebildeten Hundeführer. Er soll in seiner Freizeit trotz der Krankschreibung als Gutachter für gefährliche Hunde tätig sein. Dem Beitrag ist ein altes Foto beigestellt, auf dem der Mann mit gepixeltem Gesicht und Diensthund gezeigt wird. Im Bildtext heißt es: „Gerald G. in den 80er Jahren mit Diensthund ´Kuno´.“ Der Polizeibeamte sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Durch das Bild und die Nennung des Vornamens und des abgekürzten Familiennamens sei er im Kollegen- aber auch im Bekanntenkreis identifizierbar. Nachdem der Beitrag erschienen sei, hätten ihn Vertreter mehrerer Medien angerufen. Daran sei erkennbar, wie leicht es gewesen sei, auf seine Person zu schließen, zumal es in der Stadt nur einen Polizeibeamten mit dem Namen Gerald G. gebe, der als Sachverständiger Hunde begutachte. Im Beitrag werde ihm auch unterstellt, dass er eine unerlaubte Nebentätigkeit ausübe. Er hält die Sachverhaltsschilderung im Artikel für einseitig, verkürzt, falsch und tendenziös. Berufsinterne und persönliche Informationen würden in einem falschen Kontext wiedergegeben. Die Rechtsabteilung der Zeitung steht auf dem Standpunkt, dass die Berichterstattung im öffentlichen Interesse liegt und eine Identifizierung des Beamten praktisch auszuschließen sei. Zur Möglichkeit der Identifizierung teilt die Zeitung mit, im Kollegenkreis sei der Fall allgemein bekannt und werde dort diskutiert. Diese Diskussion verlaufe allerdings nicht nach dem Wunsch des Betroffenen, sondern unter dem Gesichtspunkt, dass die Polizeiführung seit mehr als drei Jahren „vorgeführt“ werde. Der Beschwerdeführer sehe sich selbst als Opfer und als „Beispiel für die Ohnmacht öffentlicher Bediensteter und die Willkür des Staatsapparates unter Ausnutzung seiner staatlichen Macht“. Im Übrigen habe die Redaktion mehrmals vergeblich versucht, mit dem Beamten Kontakt aufzunehmen.