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Lösung: Vermögen „reinigen“ lassen

Betrüger wirbt mit seiner Sinti-Zugehörigkeit im Internet

Eine Illustrierte berichtet unter der Überschrift „Dämonen weg, Vermögen weg“ von einer Familie, die nahezu ihren gesamten Besitz an einen Betrüger verloren hat. Die Familie hatte bei einem „Wahrsager“ Hilfe gesucht, nachdem sie sich in ihrer Wohnung von Krankheiten bedroht gefühlt hatte. Ein mittlerweile verurteilter Mann gab sich als „Wahrsager“ aus. Er empfahl der Familie, sich von ihrem Besitz zu trennen, damit er diesen „reinigen“ könnte. In zwei Passagen bezeichnet die Illustrierte den Betrüger als „Sinti“. Der Zentralrat der Sinti und Roma sieht in dem Artikel einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex (Diskriminierung). Die Minderheitenkennzeichnung sei für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich und schüre Vorurteile. Die Rechtsabteilung der Illustrierten ist der Auffassung, dass ein Sachbezug für die Nennung der Zugehörigkeit des Betrügers zu der Gruppe der Sinti vorliegt. Zum einen habe der Mann auf seiner Homepage mit seiner ethnischen Zugehörigkeit geworben. Dabei sei auch der Hinweis auf seinen „Zigeunerstamm“ enthalten. Durch diese Internet-Eigenwerbung sei das geschädigte Ehepaar überhaupt erst auf den „Wahrsager“ aufmerksam geworden. Dieser für den Betroffenen selbst und die Geschädigten maßgebliche Hintergrund sei ohne Erwähnung der Zugehörigkeit des Betroffenen zu den Sinti nicht verständlich. Die Rechtsanwälte des Betrügers hätten im Prozess vor dem Landgericht die ethnische Zugehörigkeit in den Vordergrund ihrer Verteidigung gestellt. Als es um die Konditionen für eine Bewährungsstrafe gegangen sei, seien die Anwälte davon ausgegangen, dass ihr Mandant 80.000 Euro an die Geschädigten zurückzahlen wolle. Das Geld – so der Angeklagte – wolle er sich von „freundeten Sinti“ besorgen.