Bild ohne Genehmigung veröffentlicht
Zoo-Mitarbeiterinnen fiktive Aussagen in den Mund gelegt
In einer Programm-Zeitschrift erscheinen vier Fotos, auf denen jeweils zwei Personen mit Zoo-Tieren zu sehen sind. Den Abgebildeten werden fiktive Aussagen in Form von Sprechblasen in den Mund gelegt. Der Zoo, in dem zwei Frauen arbeiten, die auf einem der Fotos zu sehen sind, kritisiert die Bildveröffentlichung. Die betroffenen Mitarbeiterinnen würden in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Eine Genehmigung zur Veröffentlichung des Bildes sei nicht eingeholt worden. Der beigestellte Text sei verletzend. Der Chefredakteur der Zeitschrift teilt mit, sein Blatt veröffentliche seit Jahren unter der Rubrik „Das Letzte“ persiflierende Bilder, die das Fernsehen liefere. Die Seite werde mit glossierender Absicht veröffentlicht. In der Reihe würden zur Freude der Leser bekannte Persönlichkeiten, große TV-Formate oder auffällige Programmtrends durch den Kakao gezogen, ohne dass dies wirklich ernst gemeint sei. Der Chefredakteur hält die Beschwerde gleichwohl für begründet. Er könne nachvollziehen, dass die Zoo-Mitarbeiter den Beitrag für unangemessen hielten. Daher entschuldige er sich. Der Autor habe die strikte Anweisung erhalten, künftig ausschließlich öffentliche und bekannte Personen für die Seite auszuwählen. Andererseits könne er – der Chefredakteur – den erhobenen Vorwurf der Verunglimpfung des Berufsstandes der Tierpfleger nicht akzeptieren. Bei der Veröffentlichung sei die Flut von zum Teil äußerst fragwürdigen Tiersendungen im Nachmittags- und Vorabendprogramm Anlass für den glossierenden Beitrag gewesen. (2009)