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Rede nicht richtig wiedergegeben

Kontroverse um Äußerung eines früheren Abgeordneten der CDU

Der Ministerpräsident eines Bundeslandes kehrt einem „Studienzentrum“ den Rücken. Im Zusammenhang mit diesem Vorfall berichtet die regionale Tageszeitung, der frühere CDU-Abgeordnete Martin Hohmann habe in einer Rede die Juden als „Tätervolk“ bezeichnet. Ein Leser sieht eine falsche Tatsachenbehauptung und wendet sich an den Deutschen Presserat. Hohmann habe gesagt, dass weder die Juden noch die Deutschen ein Tätervolk seien. Der Chefredakteur der Agentur, die die Meldung veröffentlicht hatte, teilt mit, die umstrittene Rede sei im Internet veröffentlicht worden. Darin habe es wörtlich geheißen: „Juden waren in großer Anzahl sowohl in der Führungsebene als auch bei den Tscheka-Erschießungskommandos aktiv. Daher könne man Juden mit einiger Berechtigung als Tätervolk bezeichnen.“ Der Chefredakteur merkt an, dass nach seinem Wissen der Beschwerdeführer mit einer entsprechenden Klage vor Gericht gescheitert sei. In einer ergänzenden Stellungnahme teilt die Agentur mit, dass sie wegen ihrer Meldung von den Rechtsanwälten des Ex-CDU-Abgeordneten in Anspruch genommen worden sei. Man habe eine Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage abgegeben. In der Sache sei man nach wie vor der Ansicht, dass die veröffentlichte Aussage zutreffend sei. Es handele sich bei der Behauptung um eine zulässige Meinungsäußerung zu dem Inhalt der Rede von Martin Hohmann. (2007)