Zeitung spricht von „schlimmster“ Familie
Grenze zur unangemessenen Darstellung wurde nicht überschritten
Eine regionale Boulevardzeitung berichtet innerhalb weniger Tage zweimal über einen Prozess gegen Mutter und Sohn, die versucht haben sollen, einen zweiten Sohn zu töten. Der hatte die beiden Angeklagten wegen Inzests und Kindesmissbrauch angezeigt. Die Zeitung berichtet unter diesen Überschriften: Nürnbergs kaputteste Familie vor Gericht“ und „Nürnbergs schlimmste Familie: So tief ist der Abgrund wirklich“. Der Anwalt des Angeklagten hält die Überschriften aufgrund der Formulierungen „kaputteste“ und „schlimmste“ Familie für menschenverachtend und erniedrigend. Außerdem sieht er in der Berichterstattung eine Vorverurteilung. Die Chefredaktion der Zeitung spricht von erheblichem regionalem und auch überregionalem Interesse, das der Prozess ausgelöst habe. Die Berichterstattung habe sich ausschließlich auf die Gerichtsverhandlung beschränkt. Die Formulierungen in den Überschriften seien zugegebenermaßen zugespitzt. Auf Grund des vor Gericht verhandelten Sachverhalts halte man in der Redaktion diese jedoch für vertretbar. Einer Boulevardzeitung müsse es erlaubt sein, Überschriften verknappt und plakativ zu formulieren. Die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen habe man durch Verfremdung der Fotos sowie durch die Anonymisierung der Namen gewahrt. (2009)