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Illegale, legale und „halb legale“ Software

In einer Computerzeitschrift erscheint ein Beitrag unter der Überschrift „Verbotene Top-Tools“. Darin geht es um illegale, legale und „halb legale“ Software. Der Beitrag enthält eine „Black List“ mit den „25 illegalsten Tools“ und eine DVD mit „30 halb legalen Top-Tools“. Auf der Titelseite werden die Funktionen der im Innenteil beschriebenen Software dargestellt. Dabei ist von Saugen, Blocken, Knacken und Generieren die Rede. Die Redaktion weist auf die Illegalität bestimmter Produkte bzw. die Strafbarkeit ihrer Nutzung hin. Es heißt, zwar könne man Beispiele für illegale Tools nennen, doch müsse man die eigentlichen Download-Links den Lesern aus rechtlichen Gründen vorenthalten. Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass – wer zweifelhafte Dinge vorhabe – sich mit der entsprechenden Software bestens ausstatten könne. Auf der beiliegenden DVD sind diverse Programme enthalten, bei deren Nutzung sich der User nach Aussage der Redaktion im sicheren Bereich bewege, obwohl die Möglichkeiten der Tools an einigen Stellen die Grenzen der Gesetze berührten. Die Rechtsvertretung von sechs Unternehmen der Musikbranche moniert, dass die Berichterstattung detaillierte Anleitungen zu illegalen Handlungen gebe. Sie wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Anleitung zu Gesetzwidrigem beginne schon auf der Titelseite. Dass die Redaktion daraus keinen Hehl mache, gehe schon aus der Formulierung „Wer zweifelhafte Dinge vorhat, kann sich mit der entsprechenden Software bestens ausstatten“ hervor. Die Chefredaktion berichtet, dass sie zum vorliegenden Thema schon vor Jahren als erstes Fachmagazin einen Dialog mit der Musik- und Spiele-Industrie begonnen und bis jetzt nicht abgebrochen habe. Nichts liege der Redaktion ferner, als das Vertrauen der Leser zu verspielen und die Glaubwürdigkeit der Presse in Frage zu stellen. Zu den Vorwürfen der Beschwerdeführer, die Zeitschrift gebe Anleitungen zu illegalen Handlungen, teilt der Chefredakteur mit, in dem kritisierten Artikel würden zwar zunächst illegale Tools genannt, doch geschehe dies in Form eines Reports und nicht im Rahmen einer Anleitung. Die Nennung illegaler Tools sei keine Aufforderung, diese auch zu nutzen. Der Beitrag enthalte den klaren Hinweis, dass der Einsatz dieser Tools (Werkzeuge) in Deutschland verboten sei. Im zweiten Teil des Artikels, so der Chefredakteur abschließend, beschäftige sich sein Magazin mit Tools, die auch auf der Heft-CD zu finden seien. Hierzu gebe man detaillierte Anleitungen, jedoch nicht zu illegalen Handlungen. (2007)