Anzeigenhinweis reicht nicht aus
Verlag sagt für die Zukunft eine deutlichere Kennzeichnung zu
In einer Regionalzeitung erscheint ein Werbeformat, das aus je vier klassischen Anzeigen und einem redaktionell gestalteten Beitrag besteht. Der gesamte Block ist gekennzeichnet mit einem Balken, in dem der Hinweis „Anzeigen-Extra“ steht. Die redaktionell gestalteten Textbeiträge innerhalb des Werbeformats sind nach Auffassung eines Lesers Werbung. Da sie jedoch wie redaktionelle Beiträge aufgemacht seien, könne man sie nicht von diesen unterscheiden. Der Anzeigenhinweis reiche nicht aus, um dem Leser den Werbecharakter der redaktionell gestalteten Veröffentlichung zu verdeutlichen. Der Verlag betont sein Interesse, die presserechtlich erforderliche Abgrenzung des redaktionellen Teils vom Anzeigenbereich vorzunehmen und für den Leser erkennbar zu machen. Im vorliegenden Fall sei die Kennzeichnung ausreichend. Ein Verlagsrepräsentant habe sich mit dem Beschwerdeführer in Verbindung gesetzt. Dabei habe er angekündigt, dass künftig eine noch deutlichere Kennzeichnung erfolgen werde. Besonders durch den Einsatz von dominanten Bildelementen und Trennbalken könne im Einzelfall die Kennzeichnung „Anzeigen-Extra“ nicht ausreichend erkannt werden. Der Verlag werde daher künftig größere Schrifttypen verwenden. (2007)