Drei Beschwerden gegen eine Zeitschrift
Fachblatt greift tief in die Kiste offenkundiger Schleichwerbung
Mit drei Beschwerden eines Lesers bekommt es eine Fachzeitschrift für Einfamilienhäuser zu tun. Der Mann, der den Deutschen Presserat anruft, stört sich an einer Anzeige, die in einen Artikel über Badezimmerneuheiten eingebunden ist, einer Anzeige, die aus einem Textblock und einem klassischen Anzeigenmotiv besteht, und an einem Artikel über den Stellenwert des Badezimmers bei Deutschen mit Statistiken und Produktabbildungen. Die zweite Beschwerde bezieht sich auf Informationen über die Häuser bestimmter Hersteller. Beschwerde 3 gilt dem Inhalt eines Gratisheftes zum Thema Fenster, Türen und Garagentore. Mehrere Artikel sind in dem Heft enthalten, in denen einmal Adressen, Webseite und Telefonnummer eines bestimmten Herstellers genannt sind, zum anderen die Produkte eines namentlich genannten Garagentor-Produzenten vorgestellt werden und schließlich die Sicherheit von elektronischen Garagentoren mit genauen Hersteller-Angaben beschrieben wird. In allen Fällen sieht der Beschwerdeführer Schleichwerbung. (2007)