Chefredakteur räumt handwerklichen Fehler ein
Begriff „Ehrenmord“ hätte in Anführungszeichen gesetzt werden müssen
„Tödliche Messerstiche waren Ehrenmord“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Regionalzeitung über die Motive eines türkischen Gastwirtes, der seine 15-jährige Tochter erstochen hat. Sie erläutert, dass sich die Hinweise auf „einen so genannten Ehrenmord“ verdichtet hätten. Nach eigener Aussage hatte der Vater Probleme damit, dass die Schülerin nicht den „muslimischen Weg“ gehen wollte. Ein Leser kritisiert die Verwendung des Wortes „Ehrenmord“ ohne Anführungsstriche. Seine Begründung: Es gebe keinen „Ehrenmord“ oder einen Mord aus Ehre. Im Gegenteil, Mord geschehe aus Heimtücke, nicht nur, wenn ein Familienmitglied ein anderes hinterrücks niedersteche. Natürlich sei der Begriff „Heimtückenmord“ nicht so pressewirksam, doch treffe dieser eigentlich zu. Der Chefredakteur der Zeitung gibt dem Beschwerdeführer in der Sache Recht. Die Verwendung des Wortes „Ehrenmord“ ohne eine Distanz schaffende Einordnung hält auch er für einen handwerklichen Fehler. Diese Distanzierung fehle in der Überschrift; im Text sei sie jedoch enthalten („…so genannten Ehrenmord“). Daraus könne der Leser entnehmen, dass sich die Redaktion den Begriff „Ehrenmord“ nicht zueigen gemacht habe. Im Kreis der Ressortleiter sei das Thema dahingehend angesprochen worden, dass der Ausdruck künftig möglichst nicht mehr verwendet werde. Sollte sich dies aus sachlichen Gründen nicht vermeiden lassen, möchte der Chefredakteur sichergestellt haben, dass keine Fehlinterpretation möglich sei. (2009)