Die Hinrichtung eines „Verräters“
Nachrichtenmagazin zeigt Fotos, die Widerspruch herausfordern
Ein Nachrichtenmagazin veröffentlicht unter der Überschrift „Die Grammatik des Guten“ einen Artikel über die menschliche Moralempfindung. Dem Beitrag ist ein Foto beigestellt, auf dem laut Bildtext zwei „militante Palästinenser“ einen „angeblichen Verräter“ mit Schusswaffen hinrichten. Der Mann ist gefesselt, sein Kopf von einer Kapuze überdeckt. Das Foto zeigt ihn am Boden liegend. Auf Seite 120 des Heftes ist ein Foto des früheren irakischen Diktators Saddam Hussein zu sehen, der mit einem Strick um den Hals kurz vor seiner Hinrichtung steht. Ein Leser beklagt sich über die „Zurschaustellung von äußerster Gewalt“ sowie die Verletzung der Menschenwürde der auf den Fotos dargestellten Personen. Nach seiner Ansicht hätten die Fotos keinerlei Bezug zum Artikel, machten diesen damit auch nicht anschaulicher und ergänzten weiterhin den Sachverhalt nicht. Der Beschwerdeführer wendet sich an den Deutschen Presserat. Nach Auffassung des Justitiariats des Magazins ist die Veröffentlichung des Fotos mit dem toten Palästinenser keine unangemessen sensationelle Darstellung. Der Artikel gehe tiefgreifenden Fragen nach. Auf interdisziplinär wissenschaftlicher Grundlage werde versucht, Antworten zu finden zu grundlegenden Voraussetzungen menschlichen Zusammenlebens. Dieses im Grundsatz philosophische Thema müsse und dürfe gerade im Rahmen einer umfänglichen Titelgeschichte bebildert werden. Es gehe dabei um den biblischen Brudermord. Das kritisierte Foto zeige ein Opfer dieses heutigen Brudermordes. Es sei von der World-Press-Photo-Jury 2007 ausgezeichnet worden. Das Foto Saddam Husseins stütze sich auf den Artikel. Darin gehe es um die gesellschaftliche Funktion von Strafe und ihre Bedeutung für das seelische Gleichgewicht des Opfers. Eine treffendere Symbolisierung als durch dieses Fotos sei kaum denkbar. Der eigentliche Gewaltakt, die Hinrichtung, werde nicht gezeigt. Aus diesem Grund sei die Menschenwürde Saddam Husseins auch nicht verletzt. (2007)