Auseinandersetzung um Wölfe und Lügen
Leben in der Lausitz 35 oder 80 der umstrittenen Raubtiere?
Eine Boulevardzeitung und ihre Online-Ausgabe berichten unter der Überschrift „Angst vorm lieben Wolf? – wie Lausitzer Kindern jetzt das Raubtier schöngeredet wird“ über die bevorstehende 1. Wolfskonferenz in Rietschen. Die Redaktion setzt sich in dem Beitrag kritisch mit dem Programm der Konferenz auseinander. Kritische Geister zur Wolfsansiedlung in Sachsen seien ausgegrenzt. Die Zeitung bringt einen zweiten Beitrag unter der Überschrift „Wolfs-Lüge“, der sich mit der bevorstehenden Vorstellung eines Konzeptes des Sächsischen Forstministers, den „Wolfsmanagementplan“. Die Redaktion zitiert aus einem 42-seitigen Entwurf des Planes. Dieser entlarve die unter anderem vom Wolfsbüro verkündete Lüge, dass in der sächsischen Oberlausitz nur rund 35 Wölfe leben würden. Laut „Wolfsmanagementplan“, lebten in der Oberlausitz „nachweislich über 80 Wolfswelpen“. Die Projektleiterin des Kontaktbüros „Wolfsregion Lausitz“ hält die Berichterstattung für falsch. Es werde suggeriert, dass die Schüler einseitig und verharmlosend über den Wolf informiert würden. Richtig sei aber, dass alle Informationen auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierten und insbesondere auf das Konfliktpotential ausgewogen eingegangen werde. Der berichtende Redakteur habe mit keinem Beteiligten gesprochen. Die Projektleiterin beklagt ferner den indirekten Vorwurf, sie habe gelogen. Dass 80 Wölfe im Laufe der Jahre geboren und dennoch nicht mehr als 35 Wölfe in der Lausitz lebten, sei keine Lüge. Es sei vielmehr eine Tatsache, die durch ein wissenschaftliches Wolfsmonitoring ermittelt worden sei. Die in dem Blatt dargestellte These, dass die seit 2002 geborenen Wölfe (mindestens 80), nach wie vor alle in der Lausitz leben würden, widerspreche nicht nur dem Ergebnis der Wolfsforschung, sondern auch der Biologie des Wolfes. Jungwölfe würden meist im Alter von 10 bis 21 Monaten das elterliche Rudel verlassen, um eine eigene Familie in einem eigenen Territorium zu gründen. Dies hätte der Redakteur wissen müssen, nachdem ihm der Wolfsmanagementplan vorgelegen habe. Der Vorwurf der „Wolfslüge“ sei somit falsch. Die Rechtsabteilung der Zeitung bezeichnet das Wort „schöngeredet“ als Wertung der geplanten Veranstaltung, die von der Meinungsfreiheit gedeckt werde. Sie beruhe auf umfangreicher Faktenrecherche, nicht allein auf der Pressemitteilung des Tierparks. Die Auslegung der Beschwerdeführerin, dass ihr mit der Bezeichnung „Wolfs-Lüge“ auch persönlich eine Lüge unterstellt werde, sei abwegig. Es handele sich hier um eine zulässige Meinungsäußerung. (2009)