Indirekt zur Ächtung aufgerufen
Zeitung vermischte Berichterstattung und Meinungsäußerung
Zehn Anlieger wehren sich gegen den Ausbau einer Ortsdurchfahrt. Die örtliche Zeitung berichtet darüber in mehreren Beiträgen. In einem Artikel wird Kritik an den Anliegern geübt. Ihnen wird die Verschlechterung ihrer sozialen Situation im Ort vorhergesagt. Wörtliche Passage: “Wer so massiv und rücksichtslos gegen die Interessen seiner Mitbürger handelt und dafür nicht einmal gute Gründe anzugeben vermag, der muss damit rechnen, künftig von anderen Ortsbewohnern gemieden zu werden. Die soziale Situation der Kläger wird sich verschlechtern.” Weiter heißt es: “Und sollte einer der Kläger einen Wunsch an die (…) Gemeindeverwaltung haben – er kann ziemlich sicher sein, dass dieser Wunsch extrem genau geprüft wird. Sympathien haben die Kläger keine mehr. Und in einem Umfeld ohne Sympathien lebt es sich eher weniger angenehm.” In dem Artikel heißt es auch, die Gegner des Ausbaues der Ortsdurchfahrt müssten damit rechnen, von den 6000 Bürgern des Ortes künftig geächtet zu werden. Der Beschwerdeführer – einer der sich gegen den Ausbau wehrenden Anlieger – führt an, dass er und seine Mitstreiter gemobbt würden. Die Zeitung ergreife in ihren Beiträgen Partei für den Ausbau. Insgesamt werde die journalistische Unabhängigkeit nicht gewahrt; die Berichterstattung sei nicht fair. Der Mann wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Chefredaktion ist erstaunt über den Ton, den der Beschwerdeführer anschlage. Es sei immer die Linie der Zeitung gewesen, hinter dem umstrittenen Projekt zu stehen. In einem der Berichte sei lediglich beschrieben worden, was geschehen werde, wenn das Projekt nicht verwirklicht werde. Die Zeitung habe die Stimmungslage, die sie genau kenne, wiedergegeben. Den Vorwurf der Unfairness weist die Chefredaktion zurück. (2006)