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Einzelheiten aus einer Leidensgeschichte

Schlagerstar hat gesundheitliche Probleme selbst öffentlich gemacht

“Das tragische Ende einer Schlagerlegende” titelt ein Blatt aus dem Bereich des Regenbogens. Es geht um einen Mann, der zwei Tage nach der Veröffentlichung starb. In dem Artikel heißt es: ”Es gibt kaum noch Hoffnung: (Name genannt) liegt auf der Intensivstation. Die Ärzte haben ihn in ein künstliches Koma versetzt. Horror-Diagnose: Multiples Organversagen und beidseitige Lungenentzündung! Dazu kommt ein Herzinfarkt, den er auf dem Weg ins Krankenhaus erlitt. Die Gefäßverschlüsse können wegen seines schlechten Zustandes nicht operiert werden, nur noch Maschinen halten ihn am Leben”. Weiter heißt es im Text: “Doch das wird er möglicherweise nicht mehr erleben. Sein ausschweifendes Leben fordert jetzt endgültig seinen Tribut, denn (Name genannt) hat im Leben nichts ausgelassen! Jahrzehntelanger Alkoholmissbrauch, Drogen und durchfeierte Nächte haben seine Gesundheit ruiniert. Seit langem schon litt er an Diabetes. (…) Bei aller Trauer bleibt der Familie jetzt wenigstens ein Trost (…)”. Der Beschwerdeführer, der den Deutschen Presserat anruft, ist der Auffassung, dass der Beitrag die Ziffern 1 (Menschenwürde) und 8 (Intimsphäre) des Pressekodex verletzt. Durch die detaillierte Berichterstattung werde die Intimsphäre des Sängers verletzt. Sein Tod werde als sichere Sache dargestellt. Aussagen wie “bei aller Trauer” und “tragisches Ende” verletzten das Wahrheitsgebot und zusätzlich die Menschenwürde. Die Rechtsabteilung der Zeitschrift steht auf dem Standpunkt, die Berichterstattung über den Schlagerstar, der wie kaum ein anderer sein Privatleben mit zahlreichen Details medienöffentlich geführt habe, sei rechtmäßig und auch nach dem Pressekodex nicht zu beanstanden. In dem Bericht steht nichts, was der Betroffene nicht selbst in der Öffentlichkeit gesagt habe. (2006)