Schleichwerbung für ein bestimmtes Auto
Kein Anlass, eine Reportage mit Typenhinweis zu veröffentlichen
„Rotterdam – Die Macher von der Maas“ überschreibt eine Zeitschrift ein fünfseitiges Porträt der niederländischen Hafenstadt. Vier der zahlreichen Fotos zeigen ein bestimmtes Automodell, auf das auch in einem Bildtext hingewiesen wird. Ein Leser sieht in der Rotterdam-Reportage eine „verkappte“ Werbestrecke“ für den Wagen. Er wendet sich an den Deutschen Presserat. Die Rechtsvertretung der Zeitschrift weist auf 18 Fotos hin, die die Reportage enthalte. Ein Drittel davon zeige Autos verschiedener Hersteller. Auf lediglich zwei der vier kritisierten Fotos sei die Automarke zu erkennen. Die Abbildungen dienten ausschließlich journalistischen Zwecken. Der Artikel beschreibe Rotterdam und animiere den Leser zu einem spontanen Kurztrip mit dem Pkw. Deshalb sei auch die Höhe der Parkgebühren genannt worden. Da die Redakteure im Rahmen ihrer Recherche einen bestimmten Wagen benutzt hätten, sei dieser auch teilweise zu erkennen. Im Textteil, so die Rechtsvertretung abschließend, seien Automarke und -typ nicht einmal erwähnt worden. (2007)