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Werbeslogan im redaktionellen Umfeld

Zeitung überschreitet Grenze zur Schleichwerbung in Gewinnspiel

Eine Regionalzeitung berichtet über ein von ihr veranstaltetes Gewinnspiel. Dabei wird zum Test des neuen Rasiersets einer bestimmten Firma aufgefordert. Die Zeitung weist auf den Werbeslogan des Unternehmens hin und verlost an die Teilnehmer, die die Gewinnfrage richtig beantworten, fünf Rasier-Sets. Ein Leser sieht die klare Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten nicht gegeben und ruft den Deutschen Presserat an. Er beklagt in seiner Beschwerde, dass ein Unternehmen und sein Produkt unkritisch hervorgehoben und gelobt worden seien. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, der erste Satz der Aktionsankündigung sei durch den nachfolgenden als Versprechen des Rasierherstellers relativiert worden. Ähnliche Verlosungsaktionen seien in der Vergangenheit schon häufig und immer unbeanstandet veranstaltet worden. (2006)