Stalkerin mit vollem Namen genannt
Zeitschrift greift mit Veröffentlichung in Persönlichkeitsrechte ein
In einer regionalen Sportzeitschrift wird über einen Prozess vor dem Amtsgericht berichtet. Der Jugendmanager eines bekannten Fußballclubs wehrt sich gegen eine Stalkerin. Die Verurteilte wird in zwei Artikeln mit ihrem vollen Namen genannt. Das Blatt schreibt, sie sei Lehrerin und nennt auch ihre Schule. Nach Auffassung eines Lesers durfte die Zeitschrift nicht den Namen der Frau, ihren Beruf und ihre Arbeitsstelle nennen. Die Maßstäbe des Pressekodex seien in eklatanter Weise verletzt worden. Der Chefredakteur der kritisierten Zeitschrift hält den Jugendmanager für eine Person der Zeitgeschichte, weil über ihn häufig in den Medien berichtet werde. Auch das Gericht habe Namen, Beruf und Arbeitsstelle der verurteilten Frau genannt. Die Redaktion habe diese Angaben lediglich zitiert. (2007)