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Unfallhelfer rückt sich in den Mittelpunkt

Angehörige sieht eine unangemessen sensationelle Darstellung

Unter der Überschrift „Wahrhaftig eine Heldentat“ berichtet eine Lokalzeitung über einen Verkehrsunfall, bei dem zwei Menschen starben. Ein vorbeikommender Autofahrer erzählt von seinen Rettungsversuchen und schildert dabei drastisch die Situation eines brennenden Mannes und sein eigenes Vorgehen zu dessen Rettung. Der Helfer wird im Bild gezeigt und sein Arbeitgeber genannt. Er selbst rückt immer stärker in den Mittelpunkt des Artikels. Eine Angehörige des Verbrannten sieht eine unangemessen sensationelle Darstellung des Unfallgeschehens durch die Wiedergabe der detaillierten Schilderungen des Helfers. Sie erkennt auch eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Toten, da er durch eine in der gleichen Ausgabe veröffentlichten Todesanzeige identifizierbar sei. Die Chefredakteurin der Zeitung berichtet, die Redaktion habe zunächst die Version des Feuerwehrpressewarts abgedruckt. Der Fall sei nochmals aufgegriffen worden, als der Helfer in einer E-Mail einen Bericht vom Unfall gab, der von der ersten Darstellung abwich. Man habe den Fall deshalb noch einmal aufgegriffen. Dabei sollte deutlich gemacht werden, wie schnell Autofahrer in eine Situation kommen können, die ihr Leben verändert, obwohl sie nicht unmittelbar betroffen sind. Gleichzeitig sollte auch vermittelt werden, welch enormen psychischen Belastungen Ersthelfer ausgesetzt sind. Dieser zweite Bericht habe in der Familie des Getöteten große Betroffenheit ausgelöst. Grund dafür sei, dass die Familie versucht hatte, die Todesumstände des zweiten Opfers vor dessen Vater geheim zu halten. Die Zeitung mit dem ersten Bericht, habe man beseitigt und dem Vater gesagt, dass an diesem Tag keine Zeitung gekommen sei. Dieser Plan sei aufgegangen, bis die Ausgabe mit dem zweiten Bericht im Briefkasten steckte. (2009)